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   BPatG, 16.11.2017 - 8 W (pat) 35/14   

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https://dejure.org/2017,53561
BPatG, 16.11.2017 - 8 W (pat) 35/14 (https://dejure.org/2017,53561)
BPatG, Entscheidung vom 16.11.2017 - 8 W (pat) 35/14 (https://dejure.org/2017,53561)
BPatG, Entscheidung vom 16. November 2017 - 8 W (pat) 35/14 (https://dejure.org/2017,53561)
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  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 16.11.2017 - 8 W (pat) 35/14
    Dabei ist es - entgegen der Auffassung der Patentinhaberin - unerheblich, ob die D9 tatsächlich den "nächstkommenden" Stand der Technik bildet, da nicht stets der "nächstkommende" Stand der Technik als alleiniger Ausgangspunkt zugrunde gelegt werden muss (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Auszug aus BPatG, 16.11.2017 - 8 W (pat) 35/14
    Die Auswahl eines bestimmten von nur zwei jeweils auf der Hand liegenden Lösungswegen kann die erfinderische Tätigkeit nicht ohne weiteres begründen (BGH, GRUR 2008, 56, 59 - Injizierbarer Mikroschaum).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 16.11.2017 - 8 W (pat) 35/14
    Mit den Patentansprüchen 1 nach Hauptantrag und Hilfsanträgen 1 bis 7 fallen aufgrund der Antragsbindung auch sämtliche abhängigen Patentansprüche der jeweiligen Anträge, ohne dass es einer Prüfung und Begründung dahin bedarf, ob einer dieser Patentansprüche etwas Schutzfähiges enthält (BGH, GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät).
  • BGH, 22.11.2011 - X ZR 58/10

    E-Mail via SMS

    Auszug aus BPatG, 16.11.2017 - 8 W (pat) 35/14
    Denn eine überschaubare Zahl von möglichen Lösungsansätzen, von denen jeder spezifische Vor- und Nachteile hat und die sich als gleichwertige, ebenso vorzugswürdige Alternativen darstellen, gibt in der Regel Veranlassung, jeden dieser Lösungsansätze in Betracht zu ziehen (BGH, GRUR 2012, 261 - E-Mail via SMS).
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